Werkstattleistungen
Dienstleistungen und Reparaturen aller Automarken
- Reparaturen-/ Diagnosearbeiten aller Hybridantriebe
- Wartungs-/ Servicearbeiten nach Herstellerangaben
- Bremsenreparaturen mit Prüfstand
- Achsvermessung und Einstellarbeiten
- Reifenservice mit Räder-/ Reifenhotel
- Klimaanlage – Wartung mit Desinfektion R134a und R1234yf
- Bereitstellen des Fahrzeugs zur Prüfung der Motorfahrzeugkontrolle
- Fehlerdiagnose der Fahrzeugelekronik
- DSG- & Automaten-Spülung
- Abschlepp- und Pannendienst
- Vermietung von Ersatzwagen
Carrossiere:
- Abwicklung von Unfallschäden
- Karosserie- und Lackierarbeiten inkl. Schadensabwicklung mit den Versicherungen
- Frontscheiben ersetzen oder reparieren
- Carrosserie-Arbeiten
- Lackier-Arbeiten
- Smart-Repair
Handel Fahrzeuge:
- Individuelle Beratung beim Fahrzeugkauf
- Fahrzeugankauf
- Verkauf Neuwagen
- Zubehör-Verkauf
- Finanzierung
- Verkauf Occasionen
Pflege, Aufbereitung & Tuning
- Unterhalt von Young- und Oldtimern
- Fahrzeug-Reinigung und –Politur
- Oldtimer Restauration
- Beratung/ Nachrüstung von Fahrzeugzubehör und Tuning
Freie Werkstatt und Werksgarantie / Garantie
Als Konsument haben Sie in einem europäischen Land wie der Schweiz & das Fürstentum Lichtenstein das Recht zu entscheiden, wo Sie kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, das Gegenteil entspricht nicht geltenden Gesetzen und Verordnungen beinhaltet eine Widerhandlung gegen das Kartellgesetz oder die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO).
Oft wird die rechtliche Lage betreffend der Werksgarantien, Garantieverlängerung und das in Anspruch nehmen von kostenpflichtigen Service & Inspektionsdienstleistungen von freien Garagen und Werkstätten ohne Marken- Konzessionsvertrag, von den Herstellern nicht korrekt kommuniziert oder bewusst zu eigenen Gunsten falsch oder teilweise falsch dargelegt. Die Kundenbindung wird von vereinzelten Markenvertretern nicht durch qualitativ hochwertige Dienstleistungen sichergestellt, sondern durch Desinformation und erwirken somit Wettbewerbs verzerrende Zwangsbindungen.
Grundsätzlich kann gemäss europäischem Recht die vom Hersteller angegebene Werksgarantie nicht erlöschen wenn:
Instandsetzung oder Wartung gemäss Hersteller-Vorschriften & Rahmenbedingungen mit dem dazugehörenden Equipment, Betriebsstoffen und Einrichtung sowie Ersatzteile in Originalqualität ausgeführt werden.
Dies bedeutet, dass Sie als Verbraucher die freie Wahl haben wo Sie Ihren Service ausführen lassen wollen, ohne, dass die Werksgarantie Ihres Fahrzeugs erlischt. Die AK Autokoller GmbH in Grosswangen erfüllt vollumfänglich und zu jederzeit die Vorschriften & Weisungen der Hersteller und nimmt dabei die Position eines autorisierten Betriebs für den Service, Unterhalt & Instandsetzung aller geläufigen Marken ein. Eine weiterführende Werksgarantie ist daher zu jederzeit gewährleistet. Ob und wann eine Frei- Werkstatt die Autorität erlangt, für das Ausführen von Servicearbeiten nach Herstellervorschiften, können die Hersteller zur Zeit im Vorfeld nicht bestimmen, daher kann jeder Betrieb sofern dieser dazu ausgezeichnet ist, die Autorisierung erlangen welche von einem Hersteller gefordert wird, auch wenn dieser Betrieb nicht im speziellen vom Hersteller erwähnt wird (z.B. im Händlerverzeichnis, Broschüre, Homepage, Händlernetz).
Mit gutem Gewissen dürfen Sie Ihr Fahrzeug darum auch während der Werksgarantiezeit zu uns bringen, für Wartungen und Reparaturen.